Corona
3.3.2022
Liebe Eltern,
hier finden Sie Hinweise, was Sie beachten müssen, wenn Sie oder Ihr Kind positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Für Schulkinder gelten im Grunde die gleichen Regelungen wie für erwachsene Corona-Positive:
-
- Ist das Ergebnis des Antigen-Schnelltests positiv, muss das Kind von den anderen Schülern und Lehrkräften isoliert werden.
- Danach muss über einen PCR-Abstrich das Testergebnis bestätigt werden.
- Bei positivem Ergebnis ist die Isolation für 10 Tage angeordnet, ohne abschließenden Test.
- Mit Ablauf von Tag 7 ist eine Freitestung mit einem hochwertigen Antigen-Test (im Testzentrum) möglich, wenn 48 Stunden lang keine Symptome vorhanden waren. Ist der Nachweis negativ, ist die Isolation ab Tag 8 aufgehoben.
Für Schulkinder mit positivem PCR-Test gilt daher:
- Das Kind muss umgehend in häusliche Isolierung. Bei Kindern unter 12 Jahren kann ein Elternteil das Kind zu Hause betreuen, dafür gibt es Regelungen für Kinderkrankentage. Ordnet das Gesundheitsamt eine Schließung an oder muss die Schule z.B. wegen Personalmangel schließen, haben Eltern Anspruch auf Entschädigung nach §56 des Infektionsschutzgesetzes (vorläufig bis 19. März 2022).
- Grundsätzlich sind die empfohlenen Verhaltensregeln des RKI sowie die Orientierungshilfe für Betroffene einzuhalten.
Verhaltensregeln des RKI in anderen Sprachen: Häusliche Isolierung für Patienten und Angehörige
- Das Gesundheitsamt wird sich zeitnah bei den Eltern/Sorgeberechtigten per SMS melden und damit die Anordnung der häuslichen Isolation bestätigen. Die Absonderungsdauer beträgt 10 Tage ab dem positiven Testresultat. Machen Sie sich am besten Notizen zu den Symptomen und dem Krankheitsverlauf des Kindes/Jugendlichen bzw. tragen Sie diese in das System ein. Auch dazu erfolgt eine Benachrichtigung per SMS.
- Die Schulen informieren eigenverantwortlich die Eltern der Klasse positiv getesteter Kinder über das weitere Vorgehen. Die positiv getesteten Schüler bzw. Lehrkräfte müssen jedoch selbst ihre engen Kontaktpersonen aus den Klassen/Kursen benachrichtigen.
- Wie die Schulen im Einzelnen verfahren, hängt von den personellen und organisatorischen Kapazitäten vor Ort ab. Darüber kann das Gesundheitsamt nicht entscheiden. Die Schulen wenden das Kontaktpersonenmanagement an Schulen (Stand 17.01.2022) an.
01.02.2022
Erklärung zum Reiseverhalten Anlage Datenschutz
Liebe Eltern, bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise zum Reiseverhalten!
5. Coronavirus-Einreiseverordnung
Soweit Familien ihre Ferien im Ausland verbringen wollen, gilt es, je nach Reiseziel die
bundesrechtlichen Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung bei der Einreise
nach Deutschland zu beachten.
Entsprechend der Coronavirus-Einreiseverordnung sind alle Einreisenden aus einem
Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis
des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Impf-,
Test-, Genesenennachweis) zu verfügen.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Für sie endet eine Quarantäne
nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet nach dem fünften Tag der Einreise
automatisch. Bitte beachten Sie, dass bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet
grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht besteht. Eine Ausnahme besteht hier
unter Umständen für vollständig Geimpfte, sofern durch das Robert Koch-Institut festgestellt
und auf seiner Internetseite ausdrücklich unter Bezug auf die Coronavirus-Einreiseverordnung
bekanntgemacht hat, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante
hinreichend wirksam ist, derentwegen die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt
ist.
21.12.2021
Informationsblatt LAGuS Elterninformation LAguS
06.08.2021
Liebe Eltern,
hier finden sie die aktuellen Formulare:
Einverständniserklärung Selbsttest (Schule)
Einverständniserklärung Selbsttest (Häuslichkeit)
Formular zur Bestätigung eines negativen Testergebnisses
Anschreiben Erziehungsberechtigte Ministerium